§ 62 SchuOG 1995

SchuOG 1995 - Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Es treten in Kraft:

  1. 1.Ziffer eins§ 1 Abs 10 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 13/2024 rückwirkend mit 1. September 2023;Paragraph eins, Absatz 10, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 13 aus 2024, rückwirkend mit 1. September 2023;
  2. 2.Ziffer 2§ 1 Abs 11 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 13/2024 mit 1. September 2024.Paragraph eins, Absatz 11, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 13 aus 2024, mit 1. September 2024.
In Kraft seit 09.02.2024 bis 31.12.9999
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