Salzburger Stadtrecht 1966 (Sbg. SR 1966) Fundstelle

Sbg. SR 1966 - Salzburger Stadtrecht 1966

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 08.05.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 103/2020
  3. § 0 gültig von 01.01.2020 bis 07.05.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 12/2020
  4. § 0 gültig von 19.02.2016 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch LGBl Nr 19/2016
  5. § 0 gültig von 01.03.2015 bis 18.02.2016 zuletzt geändert durch LGBl Nr 20/2015
  6. § 0 gültig von 01.03.2014 bis 28.02.2015 zuletzt geändert durch LGBl Nr 11/2014
  7. § 0 gültig von 01.01.2014 bis 28.02.2014 zuletzt geändert durch LGBl Nr 106/2013
  8. § 0 gültig von 16.07.1966 bis 31.12.2013

I. Abschnitt

Die Stadt

         § 1     Rechtliche Stellung der Stadt

         § 2     Gemeindegebiet

         § 3     Farben, Wappen und Siegel der Stadt

         § 3a    Schutz des Weltkulturerbes der Stadt

II. Abschnitt

Die Organe der Stadt

A. Im Allgemeinen

         § 4      Benennung

B. Im Einzelnen

1. Der Gemeinderat

         § 5      Zusammensetzung und Wahl

         § 6      Konstituierung

         § 7      Amtsperiode

         § 8      Ausscheiden einzelner Mitglieder

         § 9      Pflichten der Mitglieder

         § 10    Rechte der Mitglieder

         § 11    Bezug

         § 11a   Schriftverkehr

         § 12    Einberufung der Sitzungen

         § 13    Vorsitz bei den Sitzungen

         § 14    Öffentlichkeit der Sitzungen

         § 15    Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung

         § 16    Befangenheit einzelner Mitglieder

         § 17    Beiziehung von sachkundigen Personen

         § 18    Protokoll

         § 19    Kundmachungen

         § 20    Geschäftsordnung des Gemeinderates

         § 20a   Fraktions- und Parteienförderung

         § 20b   Fraktionsspenden

2. Der Bürgermeister, die Bürgermeister-Stellvertreter

und die Stadträte

         § 21    Wahl des Bürgermeisters

         § 22    Wahl der Bürgermeister-Stellvertreter und der Stadträte

         § 22a   Ausübung eines Berufes während der Amtstätigkeit

         § 23    Amtsantritt

         § 24    Amtsperiode

         § 25    Abberufung

3. Der Stadtsenat und die Ausschüsse

des Gemeinderates

         § 27    Zusammensetzung und Wahl

         § 27a   Ausübung von leitenden Stellungen in bestimmten Unternehmen durch Mitglieder

                   des    Stadtsenates

         § 28    Amtsperiode

         § 29    Amtsführung

         § 30    Nichtständige Ausschüsse

4. Die Allgemeine Berufungskommission

         § 31

5. Der Magistrat und die Bediensteten der Stadt

         § 32    Der Magistrat

         § 33    Gliederung und Geschäftsordnung des Magistrates

         § 34    Sonderbestimmungen für Unternehmungen

         § 35    Dienst- und Besoldungsverhältnisse im Allgemeinen

         § 36    Personalmaßnahmen im Einzelfall, Befristung von bestimmten Funktionen

III. Abschnitt

Der Wirkungsbereich der Stadt

1. Allgemeine Bestimmungen

         § 37    Einteilung des Wirkungsbereiches

         § 38    Der eigene Wirkungsbereich

         § 39    Der übertragene Wirkungsbereich

2. Wirkungskreis der Organe

         § 40    Der Gemeinderat

         § 41    Der Bürgermeister

         § 42    Fertigung von Urkunden

         § 43    Durchführung von Beschlüssen

         § 44    Ressortführung im eigenen Wirkungsbereich

         § 45    Ressortführung im übertragenen Wirkungsbereich

         § 46    Verfügungen in dringenden Fällen

         § 47    Vertretung des Bürgermeisters

         § 48    Der Stadtsenat

         § 49    Die Ausschüsse des Gemeinderates

         § 49a   Der Kontrollausschuss

         § 50    Die Allgemeine Berufungskommission

         § 51    Der Magistrat

         § 52    Kontrollamt

         § 53    Instanzenzug

IIIa. Abschnitt

Bürgerabstimmung und Bürgerbefragung

(Bürgerbegehren)

         § 53a   Bürgerabstimmung

         § 53b   Durchführung der Bürgerabstimmung

         § 53c   Wirkung

         § 53d   Bürgerbefragung, Bürgerbegehren

         § 53e   Antragstellung

         § 53f   Wirkung der Antragstellung

         § 53g   Durchführung der Bürgerbefragung

         § 53h   Kundmachung und Wirkung

IV. Abschnitt

Gemeindewirtschaft

1. Abgaben

         § 54    Abgabenausschreibung

         § 55    Abgabeneinhebung

2. Gemeindevermögen

         § 56    Vermögensverwaltung

         § 57    Erwerb und Veräußerung von Vermögenswerten

         § 58    Darlehensaufnahme

         § 59    Darlehensgewährung und Bürgschaftsleistung

         § 60    Beteiligung an erwerbswirtschaftlichen Unternehmungen

         § 61    Übersicht über das Gemeindevermögen

3. Unternehmungen, Anstalten und Betriebe

         § 62    Errichtung und Führung

         § 63    Satzungen der Unternehmungen

         § 64    Anstalten und Betriebe

4. Haushalt und mittelfristige Finanzplanung

         § 65    Voranschlag

         § 65a   Mittelfristiger Finanzplan

         § 66    Feststellung des Voranschlages

         § 67    Voranschlagsprovisorium

         § 68    Vollziehung des Voranschlages, Nachtragsvoranschlag

         § 69    Rechnungsabschluss

V. Abschnitt

Ehrungen

         § 70    Bürgerbrief

         § 71    Ehrenbürgerbrief

         § 72    Medaillen und Ehrenringe

         § 73    Beschlussfassung über die Zu- und Aberkennung von Ehrungen

         § 73a   Gratulationen

VI. Abschnitt

Staatliche Aufsicht

1. Aufsicht des Landes

         § 74    Aufgaben der Aufsicht

         § 75    Eingreifen bei Gesetzwidrigkeit

         § 76    Eingreifen bei Untätigkeit

         § 77    Ausschluss der Vorstellung

         § 78    Besondere Genehmigungen

         § 79    Auflösung des Gemeinderates

         § 80    Fortführung der Gemeindegeschäfte

         § 81    Parteistellung der Stadt

2. Aufsicht des Bundes

         § 82    Anhang Umschreibung des Gemeindegebietes

VII. Abschnitt

         §§ 83ff Inkrafttreten ab dem Gesetz LGBl Nr 120/2006 novellierter Bestimmungen und         §§ 83ff Inkrafttreten ab dem Gesetz Landesgesetzblatt Nr 120 aus 2006, novellierter Bestimmungen und

                  Übergangsbestimmungen dazu

In Kraft seit 08.05.2024 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Salzburger Stadtrecht 1966 (Sbg. SR 1966) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Salzburger Stadtrecht 1966 (Sbg. SR 1966) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Salzburger Stadtrecht 1966 (Sbg. SR 1966) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Salzburger Stadtrecht 1966 (Sbg. SR 1966) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Salzburger Stadtrecht 1966 (Sbg. SR 1966) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Sbg. SR 1966 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Art. 6 Sbg. SR 1966