I. Abschnitt | |
Die Stadt |
§ 1 Rechtliche Stellung der Stadt
§ 2 Gemeindegebiet
§ 3 Farben, Wappen und Siegel der Stadt
§ 3a Schutz des Weltkulturerbes der Stadt
II. Abschnitt | |
Die Organe der Stadt | |
A. Im Allgemeinen |
§ 4 Benennung
B. Im Einzelnen | |
1. Der Gemeinderat |
§ 5 Zusammensetzung und Wahl
§ 6 Konstituierung
§ 7 Amtsperiode
§ 8 Ausscheiden einzelner Mitglieder
§ 9 Pflichten der Mitglieder
§ 10 Rechte der Mitglieder
§ 11 Bezug
§ 11a Schriftverkehr
§ 12 Einberufung der Sitzungen
§ 13 Vorsitz bei den Sitzungen
§ 14 Öffentlichkeit der Sitzungen
§ 15 Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung
§ 16 Befangenheit einzelner Mitglieder
§ 17 Beiziehung von sachkundigen Personen
§ 18 Protokoll
§ 19 Kundmachungen
§ 20 Geschäftsordnung des Gemeinderates
§ 20a Fraktions- und Parteienförderung
§ 20b Fraktionsspenden
2. Der Bürgermeister, die Bürgermeister-Stellvertreter | |
und die Stadträte |
§ 21 Wahl des Bürgermeisters
§ 22 Wahl der Bürgermeister-Stellvertreter und der Stadträte
§ 22a Ausübung eines Berufes während der Amtstätigkeit
§ 23 Amtsantritt
§ 24 Amtsperiode
§ 25 Abberufung
3. Der Stadtsenat und die Ausschüsse | |
des Gemeinderates |
§ 27 Zusammensetzung und Wahl
§ 27a Ausübung von leitenden Stellungen in bestimmten Unternehmen durch Mitglieder
des Stadtsenates
§ 28 Amtsperiode
§ 29 Amtsführung
§ 30 Nichtständige Ausschüsse
4. Die Allgemeine Berufungskommission |
5. Der Magistrat und die Bediensteten der Stadt |
§ 32 Der Magistrat
§ 33 Gliederung und Geschäftsordnung des Magistrates
§ 34 Sonderbestimmungen für Unternehmungen
§ 35 Dienst- und Besoldungsverhältnisse im Allgemeinen
§ 36 Personalmaßnahmen im Einzelfall, Befristung von bestimmten Funktionen
III. Abschnitt | |
Der Wirkungsbereich der Stadt | |
1. Allgemeine Bestimmungen |
§ 37 Einteilung des Wirkungsbereiches
§ 38 Der eigene Wirkungsbereich
§ 39 Der übertragene Wirkungsbereich
2. Wirkungskreis der Organe |
§ 40 Der Gemeinderat
§ 41 Der Bürgermeister
§ 42 Fertigung von Urkunden
§ 43 Durchführung von Beschlüssen
§ 44 Ressortführung im eigenen Wirkungsbereich
§ 45 Ressortführung im übertragenen Wirkungsbereich
§ 46 Verfügungen in dringenden Fällen
§ 47 Vertretung des Bürgermeisters
§ 48 Der Stadtsenat
§ 49 Die Ausschüsse des Gemeinderates
§ 49a Der Kontrollausschuss
§ 50 Die Allgemeine Berufungskommission
§ 51 Der Magistrat
§ 52 Kontrollamt
§ 53 Instanzenzug
IIIa. Abschnitt | |
Bürgerabstimmung und Bürgerbefragung | |
(Bürgerbegehren) |
§ 53a Bürgerabstimmung
§ 53b Durchführung der Bürgerabstimmung
§ 53c Wirkung
§ 53d Bürgerbefragung, Bürgerbegehren
§ 53e Antragstellung
§ 53f Wirkung der Antragstellung
§ 53g Durchführung der Bürgerbefragung
§ 53h Kundmachung und Wirkung
IV. Abschnitt | |
Gemeindewirtschaft | |
1. Abgaben |
§ 54 Abgabenausschreibung
§ 55 Abgabeneinhebung
2. Gemeindevermögen |
§ 56 Vermögensverwaltung
§ 57 Erwerb und Veräußerung von Vermögenswerten
§ 58 Darlehensaufnahme
§ 59 Darlehensgewährung und Bürgschaftsleistung
§ 60 Beteiligung an erwerbswirtschaftlichen Unternehmungen
§ 61 Übersicht über das Gemeindevermögen
3. Unternehmungen, Anstalten und Betriebe |
§ 62 Errichtung und Führung
§ 63 Satzungen der Unternehmungen
§ 64 Anstalten und Betriebe
4. Haushalt und mittelfristige Finanzplanung |
§ 65 Voranschlag
§ 65a Mittelfristiger Finanzplan
§ 66 Feststellung des Voranschlages
§ 67 Voranschlagsprovisorium
§ 68 Vollziehung des Voranschlages, Nachtragsvoranschlag
§ 69 Rechnungsabschluss
V. Abschnitt | |
Ehrungen |
§ 70 Bürgerbrief
§ 71 Ehrenbürgerbrief
§ 72 Medaillen und Ehrenringe
§ 73 Beschlussfassung über die Zu- und Aberkennung von Ehrungen
§ 73a Gratulationen
VI. Abschnitt | |
Staatliche Aufsicht | |
1. Aufsicht des Landes |
§ 74 Aufgaben der Aufsicht
§ 75 Eingreifen bei Gesetzwidrigkeit
§ 76 Eingreifen bei Untätigkeit
§ 77 Ausschluss der Vorstellung
§ 78 Besondere Genehmigungen
§ 79 Auflösung des Gemeinderates
§ 80 Fortführung der Gemeindegeschäfte
§ 81 Parteistellung der Stadt
2. Aufsicht des Bundes |
§ 82 Anhang Umschreibung des Gemeindegebietes
VII. Abschnitt |
§§ 83ff Inkrafttreten ab dem Gesetz LGBl Nr 120/2006 novellierter Bestimmungen und §§ 83ff Inkrafttreten ab dem Gesetz Landesgesetzblatt Nr 120 aus 2006, novellierter Bestimmungen und
Übergangsbestimmungen dazu
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