Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 1998 in Kraft.
(2) § 11 Abs 1 und 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 53/2011 tritt mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.
In Kraft seit 01.06.2011 bis 31.12.9999
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