§ 21 Sbg. PKVG § 21

Salzburger Pensionskassenvorsorge-Gesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2011 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 1998 in Kraft.

(2) § 11 Abs 1 und 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 53/2011 tritt mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

Stand vor dem 31.05.2011

In Kraft vom 01.07.1998 bis 31.05.2011

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 1998 in Kraft.

(2) § 11 Abs 1 und 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 53/2011 tritt mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten