Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
(1) Die §§ 3 Abs 1, 2 und 4, (§) 4 Abs 1 sowie 7 Abs 1 und 2 treten mit 1. März 2017 in Kraft.
(2) Die §§ 1, 3 Abs 1, (§) 5 und 7a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 33/2019 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
In Kraft seit 18.05.2019 bis 31.12.9999
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