Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Die §§ 3 Abs 1, 2 und 4, (§) 4 Abs 1 sowie 7 Abs 1 und 2 treten mit 1. März 2017 in Kraft.
(2) Die §§ 1, 3 Abs 1, (§) 5 und 7a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 33/2019 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(1) Die §§ 3 Abs 1, 2 und 4, (§) 4 Abs 1 sowie 7 Abs 1 und 2 treten mit 1. März 2017 in Kraft.
(2) Die §§ 1, 3 Abs 1, (§) 5 und 7a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 33/2019 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.