Dieses Gesetz dient folgenden Zielen:
1. | jede Diskriminierung von Personen auf Grund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Alter, sexueller Orientierung oder Behinderung zu vermeiden; | |||||||||
2. | durch besondere Frauenförderungs- und Gleichstellungsmaßnahmen im Landes-, Magistrats- und Gemeindedienst die tatsächliche Gleichstellung zu erreichen; | |||||||||
3. | die Strategie des Gender Mainstreaming als durchgängiges Leitprinzip und Methode für alle Bereiche der Salzburger Landespolitik und Landesverwaltung einzuführen. |
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