Salzburger Bezügegesetz 1998 (Sbg. BG 1998) Fundstelle

Sbg. BG 1998 - Salzburger Bezügegesetz 1998

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.08.2024
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 96/2023
  3. § 0 gültig von 01.07.2018 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch LGBl Nr 92/2018
  4. § 0 gültig von 01.07.2014 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch LGBl Nr 28/2014
  5. § 0 gültig von 01.07.1998 bis 30.06.2014

1. Abschnitt

Allgemeines

§ 1

Anwendungsbereich

§ 2

Zahlungsträger und Behördenzuständigkeit

§ 3

Gemeinsame Bestimmungen

2. Abschnitt

Monatliche Bezüge und Sonderzahlungen

§ 4

Anspruch auf monatliche Bezüge und deren Höhe

§ 4a

Abweichende Bestimmungen zur Erhöhung der Bezüge

§ 5

Anfall und Einstellung der monatlichen Bezüge

§ 6

Sonderzahlungen

§ 7

Auszahlung der monatlichen Bezüge und der Sonderzahlungen

§ 8

Bezugsfortzahlung

3. Abschnitt

Sonstige Ansprüche

§ 9

Reisekostenersatz

§ 10

Dienstwagen

4. Abschnitt

Pensionsversicherung

§ 11

Pensionsversicherungsbeitrag

§ 12

Anrechnungsbetrag

§ 13

Anrechnung

5. Abschnitt

§ 14

Freiwillige Pensionsvorsorge

6. Abschnitt

Schlußbestimmungen

§ 15

Verweisungen auf Bundesgesetze

§ 16

Inkrafttreten

§ 17

Übergangsbestimmungen

§ 18f

Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen hiezu

In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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