§ 12 Sbg. AG § 12

Sbg. AG - Salzburger Archivgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

(1) (Verfassungsbestimmung) § 5 Abs 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 62/2012 tritt mit 1. August 2012 in Kraft.

(2) Die §§ 2, 3 Abs 1, 4 Abs 3, 5 Abs 4, (§) 5a und 10 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 82/2018 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

In Kraft seit 23.11.2018 bis 31.12.9999
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