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(1) (Verfassungsbestimmung) § 5 Abs 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 62/2012 tritt mit 1. August 2012 in Kraft.
(2) Die §§ 2, 3 Abs 1, 4 Abs 3, 5 Abs 4, (§) 5a und 10 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 82/2018 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(1) (Verfassungsbestimmung) § 5 Abs 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 62/2012 tritt mit 1. August 2012 in Kraft.
(2) Die §§ 2, 3 Abs 1, 4 Abs 3, 5 Abs 4, (§) 5a und 10 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 82/2018 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.