§ 12 Sbg. AG § 12

Salzburger Archivgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.11.2018 bis 31.12.9999

(1) (Verfassungsbestimmung) § 5 Abs 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 62/2012 tritt mit 1. August 2012 in Kraft.

(2) Die §§ 2, 3 Abs 1, 4 Abs 3, 5 Abs 4, (§) 5a und 10 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 82/2018 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Stand vor dem 22.11.2018

In Kraft vom 21.07.2012 bis 22.11.2018

(1) (Verfassungsbestimmung) § 5 Abs 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 62/2012 tritt mit 1. August 2012 in Kraft.

(2) Die §§ 2, 3 Abs 1, 4 Abs 3, 5 Abs 4, (§) 5a und 10 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 82/2018 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten