§ 7 SanktG

SanktG - Sanktionengesetz 2010

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Soweit gegen Personen in völkerrechtlich verpflichtenden Sanktionsmaßnahmen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union Reisebeschränkungen erlassen wurden, kann die Bundesministerin für Inneres diesen Personen die Ein- und Durchreise in oder durch die Republik Österreich untersagen.

In Kraft seit 01.07.2010 bis 31.12.9999
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