§ 7 SanktG (weggefallen)

Sanktionengesetz 2010

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.02.2025 bis 31.12.9999
§ 7 SanktG seit 10.02.2025 weggefallen.Paragraph 7,

Soweit gegen Personen in völkerrechtlich verpflichtenden Sanktionsmaßnahmen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union Reisebeschränkungen erlassen wurden, kann die Bundesministerin für Inneres diesen Personen die Ein- und Durchreise in oder durch die Republik Österreich untersagen.

Stand vor dem 10.02.2025

In Kraft vom 01.07.2010 bis 10.02.2025
§ 7 SanktG seit 10.02.2025 weggefallen.Paragraph 7,

Soweit gegen Personen in völkerrechtlich verpflichtenden Sanktionsmaßnahmen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union Reisebeschränkungen erlassen wurden, kann die Bundesministerin für Inneres diesen Personen die Ein- und Durchreise in oder durch die Republik Österreich untersagen.

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