§ 33 SAGES-Gesetz 2016 § 33

SAGES-Gesetz 2016 - Salzburger Gesundheitsfondsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Der Fonds und die Bundesgesundheitsagentur sind von allen landesgesetzlich geregelten Abgaben befreit.

In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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