Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Auf Regressansprüche des Fonds gegen Mitglieder der Gesundheitsplattform, der Landes-Zielsteuerungskommission oder Mitglieder anderer Organe des Fonds ist das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz sinngemäß anzuwenden.
In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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