§ 164 S-JagdG

S-JagdG - Jagdgesetz 1993

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

Die §§ 4, 4a, 21 Abs 5, 26 Abs 6, 58a Abs 2 und 4, 58b, 58c, 59 Abs 4, 60 Abs 3 und 3a, 77 Abs 1, 79 Abs 2, 80 Abs 4, 90 Abs 8, 104b Abs 1, 104d, 126 Abs 2, 130 Abs 1, 138 Abs 2, 158 Abs 1 und 160a Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 45/2024 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Die Paragraphen 4,, 4a, 21 Absatz 5,, 26 Absatz 6,, 58a Absatz 2 und 4, 58b, 58c, 59 Absatz 4,, 60 Absatz 3 und 3a, 77 Absatz eins,, 79 Absatz 2,, 80 Absatz 4,, 90 Absatz 8,, 104b Absatz eins,, 104d, 126 Absatz 2,, 130 Absatz eins,, 138 Absatz 2,, 158 Absatz eins und 160a Absatz eins, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 45 aus 2024, treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

In Kraft seit 04.05.2024 bis 31.12.9999
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