§ 58 S-BSG

S-BSG - Bediensteten-Schutzgesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.09.2024
  1. (1)Absatz einsDie §§ 2, 6 Abs. 3, 13a, 21 Abs. 3, 22 Abs. 3, 38 Abs. 3, 47a, 48 Abs. 5 und 54 Abs. 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 95/2008 treten mit 1. Jänner 2009 in Kraft.Die Paragraphen 2,, 6 Absatz 3,, 13a, 21 Absatz 3,, 22 Absatz 3,, 38 Absatz 3,, 47a, 48 Absatz 5 und 54 Absatz 5, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 95 aus 2008, treten mit 1. Jänner 2009 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Die §§ 48 Abs. 5 und 8 und 50 Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 44/2009 treten mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten in Kraft.Die Paragraphen 48, Absatz 5 und 8 und 50 Absatz 3, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 44 aus 2009, treten mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten in Kraft.

(Verfassungsbestimmung) Diese Bestimmung steht in Bezug auf die §§ 48 Abs. 8 und 50 Abs. 3 im Verfassungsrang.(Verfassungsbestimmung) Diese Bestimmung steht in Bezug auf die Paragraphen 48, Absatz 8 und 50 Absatz 3, im Verfassungsrang.

  1. (3)Absatz 3Die §§ 50 Abs 3 und 4 und 54 Abs 3, 3a und 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 66/2011 treten mit 5. August 2011 in Kraft. (Verfassungsbestimmung) Der Entfall des Klammerausdrucks ´(Verfassungsbestimmung)´ steht im Verfassungsrang.Die Paragraphen 50, Absatz 3 und 4 und 54 Absatz 3,, 3a und 5 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 66 aus 2011, treten mit 5. August 2011 in Kraft. (Verfassungsbestimmung) Der Entfall des Klammerausdrucks ´(Verfassungsbestimmung)´ steht im Verfassungsrang.
  2. (4)Absatz 4Die §§ 2, 29, 37, 44 und 56 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 43/2016 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.Die Paragraphen 2,, 29, 37, 44 und 56 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 43 aus 2016, treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.
  3. (5)Absatz 5Die §§ 42, 43, 44 und 55 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 55/2021 treten mit 1. Mai 2021 in Kraft. Auf die geänderten Bestimmungen gestützte Verordnungen können bereits vor diesem Zeitpunkt erlassen werden, jedoch frühestens mit 1. Mai 2021 in Kraft treten.Die Paragraphen 42,, 43, 44 und 55 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 55 aus 2021, treten mit 1. Mai 2021 in Kraft. Auf die geänderten Bestimmungen gestützte Verordnungen können bereits vor diesem Zeitpunkt erlassen werden, jedoch frühestens mit 1. Mai 2021 in Kraft treten.
  4. (6)Absatz 6§ 55a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 48/2022 tritt mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten in Kraft.Paragraph 55 a, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 48 aus 2022, tritt mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten in Kraft.
In Kraft seit 15.07.2022 bis 10.07.2024
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 58 S-BSG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 58 S-BSG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 58 S-BSG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 58 S-BSG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 58 S-BSG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis S-BSG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 57 S-BSG
Bediensteten-Schutzgesetz (S-BSG) Fundstelle