Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
(1)Absatz einsDie §§ 2, 6 Abs. 3, 13a, 21 Abs. 3, 22 Abs. 3, 38 Abs. 3, 47a, 48 Abs. 5 und 54 Abs. 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 95/2008 treten mit 1. Jänner 2009 in Kraft.Die Paragraphen 2,, 6 Absatz 3,, 13a, 21 Absatz 3,, 22 Absatz 3,, 38 Absatz 3,, 47a, 48 Absatz 5 und 54 Absatz 5, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 95 aus 2008, treten mit 1. Jänner 2009 in Kraft.
(2)Absatz 2Die §§ 48 Abs. 5 und 8 und 50 Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 44/2009 treten mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten in Kraft.Die Paragraphen 48, Absatz 5 und 8 und 50 Absatz 3, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 44 aus 2009, treten mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten in Kraft.
(Verfassungsbestimmung) Diese Bestimmung steht in Bezug auf die §§ 48 Abs. 8 und 50 Abs. 3 im Verfassungsrang.(Verfassungsbestimmung) Diese Bestimmung steht in Bezug auf die Paragraphen 48, Absatz 8 und 50 Absatz 3, im Verfassungsrang.
(3)Absatz 3Die §§ 50 Abs 3 und 4 und 54 Abs 3, 3a und 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 66/2011 treten mit 5. August 2011 in Kraft. (Verfassungsbestimmung) Der Entfall des Klammerausdrucks ´(Verfassungsbestimmung)´ steht im Verfassungsrang.Die Paragraphen 50, Absatz 3 und 4 und 54 Absatz 3,, 3a und 5 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 66 aus 2011, treten mit 5. August 2011 in Kraft. (Verfassungsbestimmung) Der Entfall des Klammerausdrucks ´(Verfassungsbestimmung)´ steht im Verfassungsrang.
(4)Absatz 4Die §§ 2, 29, 37, 44 und 56 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 43/2016 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.Die Paragraphen 2,, 29, 37, 44 und 56 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 43 aus 2016, treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.
(5)Absatz 5Die §§ 42, 43, 44 und 55 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 55/2021 treten mit 1. Mai 2021 in Kraft. Auf die geänderten Bestimmungen gestützte Verordnungen können bereits vor diesem Zeitpunkt erlassen werden, jedoch frühestens mit 1. Mai 2021 in Kraft treten.Die Paragraphen 42,, 43, 44 und 55 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 55 aus 2021, treten mit 1. Mai 2021 in Kraft. Auf die geänderten Bestimmungen gestützte Verordnungen können bereits vor diesem Zeitpunkt erlassen werden, jedoch frühestens mit 1. Mai 2021 in Kraft treten.
(6)Absatz 6§ 55a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 48/2022 tritt mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten in Kraft.Paragraph 55 a, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 48 aus 2022, tritt mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten in Kraft.
In Kraft seit 15.07.2022 bis 10.07.2024
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