Bediensteten-Schutzgesetz (S-BSG) Fundstelle

S-BSG - Bediensteten-Schutzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Gesetz vom 7. Juni 2000 über den Schutz des Lebens und der Gesundheit der in den Dienststellen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände beschäftigten Bediensteten (Bediensteten-Schutzgesetz – BSG)
StF: LGBl Nr 103/2000 (Blg LT 12. GP: RV 329, AB 709, jeweils 2. Sess)

Änderung

LGBl Nr 95/2008 (Blg LT 13. GP: RV 687, AB 26, jeweils 6. Sess)

LGBl Nr 44/2009 Blg LT 13. GP: RV 220, AB 256, jeweils 6. Sess)

LGBl Nr 66/2011 (Blg LT 14. GP: RV 379, AB 491, jeweils 3. Sess)

LGBl Nr 43/2016 (Blg LT 15. GP: RV 236, AB 294, jeweils 4. Sess)

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

 

              § 1         Anwendungsbereich

              § 2         Begriffsbestimmungen

              § 3         Allgemeine Schutzpflicht des Dienstgebers

              § 4         Ermittlung und Beurteilung der Gefahren (Evaluierung); Festlegung von Maßnahmen

              § 5         Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente

              § 6         Einsatz der Bediensteten

              § 7         Grundsätze der Gefahrenverhütung

              § 8         Koordination

              § 9         Aufgaben und Mitwirkung der Personalvertretung

              § 10       Information

              § 11       Anhörung

              § 12       Unterweisung

              § 13       Pflichten der Bediensteten

              § 13a     Verbotene Benachteiligung von Bediensteten

              § 14       Aufzeichnungen über Arbeitsunfälle

              § 15       Instandhaltung, Reinigung, Prüfung

              § 16       Verordnungen über Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente

 

2. Abschnitt

Arbeitsstätten und Baustellen

 

              § 17       Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsstätten und Baustellen

              § 18       Amtsgebäude

              § 19       Arbeitsräume und sonstige Betriebsräume

              § 20       Arbeitsstätten im Freien und Baustellen

              § 21       Brandschutz und Explosionsschutz

              § 22       Erste Hilfe

              § 23       Sanitäre Vorkehrungen in Amtsgebäuden

              § 24       Sozialeinrichtungen in Arbeitsstätten

              § 25       Sanitäre Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen auf Baustellen

              § 26       Nichtraucherschutz

              § 27       Verordnungen über Arbeitsstätten und Baustellen

 

3. Abschnitt

Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe

 

              § 28       Allgemeine Bestimmungen

              § 29       Verordnungen über Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe

 

4. Abschnitt

Gesundheitsüberwachung

 

              § 30       Eignungs- und Folgeuntersuchungen

              § 31       Untersuchungen bei Lärmeinwirkung

              § 32       Sonstige besondere Untersuchungen

              § 33       Durchführung von Eignungs- und Folgeuntersuchungen

              § 34       Durchführung von sonstigen besonderen Untersuchungen

              § 35       Kosten der Untersuchungen

              § 36       Pflichten der Dienstgeber

              § 37       Verordnungen über die Gesundheitsüberwachung

 

5. Abschnitt

Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze

 

              § 38       Allgemeine Bestimmungen

              § 39       Lärm

              § 40       Bildschirmarbeitsplätze

              § 41       Besondere Maßnahmen bei Bildschirmarbeit

              § 42       Handhabung von Lasten

              § 43       Schutz von jugendlichen Bediensteten

              § 44       Verordnungen über Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze

 

6. Abschnitt

Präventivdienste

 

              § 45       Bestellung von Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern

              § 46       Aufgaben, Information und Beiziehung der Präventivdienste

              § 47       Meldung von Missständen

              § 47a     Verbotene Benachteiligung von Präventivkräften

 

7. Abschnitt

Kontrolle des Schutzes für Landesbedienstete

 

              § 48       Kommission

              § 49       Geschäftsführung der Kommission

              § 50       Kontrollorgane

              § 51       Befugnisse der Kontrollorgane

              § 52       Sofortige Abhilfe

              § 53       Sonstige Maßnahmen

 

8. Abschnitt

Kontrolle des Schutzes für Gemeindebedienstete

 

              § 54       Kontrollorgane

 

9. Abschnitt

Schlussbestimmungen

 

              § 55       Verweisungen auf Bundesgesetze

              § 56       Umsetzung von EU-Recht

              § 57       Inkrafttreten

              § 58       Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu

Anmerkung

Die Bestimmungen des 2. Abschnittes treten gleichzeitig mit den gemäß § 27 zu erlassenden Verordnungen in Kraft.

Die Bestimmungen des 4. Abschnittes treten gleichzeitig mit den gemäß § 37 zu erlassenden Verordnungen in Kraft.

In Kraft seit 01.07.2000 bis 31.12.9999
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