Die Landesregierung hat in Durchführung des 1. Abschnittes durch Verordnung die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente näher zu regeln, wobei die Art der Tätigkeiten und die Größe der Dienststelle zu berücksichtigen sind.
In Kraft seit 01.07.2000 bis 31.12.9999
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