Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
§ 34 Abs. 2 Z 3 RAO (Art. II) ist auch in Ansehung von am 31. Dezember 2005 bereits anhängigen Gerichtsverfahren anwendbar.
In Kraft seit 31.12.2005 bis 31.12.9999
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