Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
§ 34 Abs. 1 Z 2 und 4 RAO (Art. II) ist in Ansehung von rechtskräftigen Entscheidungen anzuwenden, deren Entscheidungsdatum nach dem 31. Dezember 2005 liegt.
In Kraft seit 31.12.2005 bis 31.12.9999
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