Art. 13 § 12 RAO

RAO - Rechtsanwaltsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

§ 34 Abs. 1 Z 2 und 4 RAO (Art. II) ist in Ansehung von rechtskräftigen Entscheidungen anzuwenden, deren Entscheidungsdatum nach dem 31. Dezember 2005 liegt.

In Kraft seit 31.12.2005 bis 31.12.9999
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