Art. 17 § 11 RAO

RAO - Rechtsanwaltsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

§ 57 Abs. 1 und 2 RAO (Art. I) und § 186 NO (Art. II) sind auf Verhaltensweisen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2007 gesetzt werden.

In Kraft seit 29.12.2007 bis 31.12.9999
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