§ 9 PSV 2019 Vorausfuhrzeugnis

PSV 2019 - Pflanzenschutzverordnung 2019

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Für die Ausstellung von Vorausfuhrzeugnissen im Sinne des Artikels 102 der Verordnung (EU) 2016/2031 ist das in Anhang 3 festgelegte Muster zu verwenden.

In Kraft seit 14.12.2019 bis 31.12.9999
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