Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Für die Bestätigung der Durchführung der Behandlung von Verpackungsholz gemäß den Artikeln 96 bis 98 der Verordnung (EU) 2016/2031 ist das Formblatt gemäß Anhang 6 zu verwenden.
In Kraft seit 14.12.2019 bis 31.12.9999
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