Die Stellung einer Person innerhalb der Rechtsordnung im Sinn des § 1 Abs. 1 des Personenstandsgesetzes 2013 – PStG 2013, BGBl. I Nr. 16/2013, ergibt sich insbesondere aus der Abstammung, der Eheschließung der Eltern, der Wahlkind(eltern)schaft, dem Bestehen oder Nichtbestehen einer Ehe und dem Bestehen oder Nichtbestehen einer eingetragenen Partnerschaft. Die Stellung einer Person innerhalb der Rechtsordnung im Sinn des Paragraph eins, Absatz eins, des Personenstandsgesetzes 2013 – PStG 2013, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 16 aus 2013,, ergibt sich insbesondere aus der Abstammung, der Eheschließung der Eltern, der Wahlkind(eltern)schaft, dem Bestehen oder Nichtbestehen einer Ehe und dem Bestehen oder Nichtbestehen einer eingetragenen Partnerschaft.
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