Psychologengesetz 2013 (PslG) Fundstelle

PslG - Psychologengesetz 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2024
  3. § 0 gültig von 01.05.2024 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2024
  4. § 0 gültig von 25.05.2018 bis 29.04.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2018
  5. § 0 gültig von 27.02.2016 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 9/2016
  6. § 0 gültig von 25.10.2013 bis 26.02.2016

I. Hauptstück

§ 1

Allgemeine Bestimmungen und Begriffsbestimmungen

§ 2

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 3

Regelungsgegenstand – Umsetzung von Unionsrecht

§ 3a

Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 4

Bezeichnung „Psychologin“ oder „Psychologe“

§ 5

Strafbestimmung

II. Hauptstück

1. Abschnitt
Gesundheitspsychologie und Klinische Psychologie (Gemeinsame Bestimmungen)

§ 6

Geltungsbereich

§ 7

Voraussetzung für die postgraduelle Ausbildung in Gesundheitspsychologie sowie in Klinischer Psychologie

§ 8

Grundsätze für den Erwerb fachlicher theoretischer und praktischer Kompetenz in Gesundheitspsychologie und in Klinischer Psychologie

§ 9

Ausbildungseinrichtungen zum Erwerb theoretischer fachlicher Kompetenz

§ 10

Tätigkeitsschwerpunkte zum Erwerb praktischer fachlicher Kompetenz

§ 11

Anrechnung

§ 12

Prüfungen und Abschlusszertifikate

§ 12a

Qualifikationsnachweise – EU/EWR (EU/EWR-Berufsanerkennung)

§ 12b

EU/EWR-Berufsanerkennung – Verfahren – Einheitlicher Ansprechpartner

§ 12c

EU/EWR-Berufsanerkennung – Anpassungslehrgang

§ 12d

EU/EWR-Berufsanerkennung – Eignungsprüfung

§ 12e

EU/EWR-Berufsanerkennung – Beurteilung und Bestätigung der Ausgleichsmaßnahmen

§ 12f

EU/EWR-Berufsanerkennung – Gesundheitliche Eignung, Vertrauenswürdigkeit, Sprachkenntnisse

§ 12g

EU/EWR-Berufsanerkennung – Partieller Berufszugang

§ 12h

Freier Dienstleistungsverkehr

§ 12i

Qualifikationsnachweise – Drittstaaten

§ 12j

Lehrpersonen mit Qualifikation aus dem EWR

2. Abschnitt
Gesundheitspsychologie

§ 13

Berufsumschreibung der Gesundheitspsychologie

§ 14

Erwerb der theoretischen fachlichen Kompetenz in Gesundheitspsychologie

§ 15

Erwerb der praktischen fachlichen Kompetenz in Gesundheitspsychologie

§ 16

Voraussetzung für die selbständige Berufsausübung der Gesundheitspsychologie

§ 17

Liste der Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen (Berufsliste)

§ 18

Antrag zur Eintragung in die Liste der Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen

§ 19

Eintragung in die Liste der Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen

§ 20

Berufsbezeichnung „Gesundheitspsychologin“ oder „Gesundheitspsychologe“

§ 21

Beendigung der Berufstätigkeit und Tod von Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen

§ 21a

Ruhen der Berufsberechtigung

§ 21b

Entziehung der Berufsberechtigung und Streichung aus der Berufsliste

3. Abschnitt
Klinische Psychologie

§ 22

Berufsumschreibung der Klinischen Psychologie

§ 23

Erwerb der theoretischen fachlichen Kompetenz in Klinischer Psychologie

§ 24

Erwerb der praktischen fachlichen Kompetenz in Klinischer Psychologie

§ 25

Voraussetzungen für die selbständige Ausübung der Klinischen Psychologie

§ 26

Liste der Klinischen Psychologinnen und Klinischen Psychologen (Berufsliste)

§ 27

Antrag zur Eintragung in die Liste der Klinischen Psychologinnen und Klinischen Psychologen

§ 28

Eintragung in die Liste der Klinischen Psychologinnen und Klinischen Psychologen

§ 29

Berufsbezeichnung „Klinische Psychologin“ oder „Klinischer Psychologe“

§ 30

Beendigung der Berufstätigkeit und Tod von Klinischen Psychologinnen und Klinischen Psychologen

§ 30a

Ruhen der Berufsberechtigung

§ 30b

Entziehung der Berufsberechtigung und Streichung aus der Berufsliste

4. Abschnitt
Berufspflichten der Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen sowie der
Klinischen Psychologinnen und Klinischen Psychologen

§ 31

Meldepflichten

§ 32

Berufsausübung nach bestem Wissen und Gewissen

§ 32a

Online-Berufsausübung

§ 33

Fortbildungspflicht

§ 34

Aufklärungspflicht

§ 35

Dokumentationspflicht

§ 36

Auskunftspflicht

§ 37

Verschwiegenheitspflicht

§ 38

Werbebeschränkung und Provisionsverbot

§ 39

Berufshaftpflichtversicherung

5. Abschnitt

§ 40

Verwaltungszusammenarbeit und Informationspflichten

6. Abschnitt
Psychologenbeirat

§ 41

Einrichtung des Psychologenbeirats

§ 42

Aufgaben des Psychologenbeirats

§ 43

Sitzungen des Psychologenbeirats

§ 44

Ausschuss des Psychologenbeirates

§ 45

Geschäftsordnung des Psychologenbeirats

7. Abschnitt

§ 46

Verordnungsermächtigung

8. Abschnitt

§ 47

Strafbestimmungen

9. Abschnitt

§ 48

und § 49 Übergangsbestimmungen

III. Hauptstück

§ 50

Vollzugs- und Inkrafttretensbestimmungen

§ 51

Außerkrafttretensbestimmung

In Kraft seit 01.05.2024 bis 31.12.2024
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