Jede Form der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation für Tabakerzeugnisse sowie verwandte Erzeugnisse (§ 1 TNRSG, BGBl. Nr. 431/1995) einschließlich der zum Konsum bestimmten Geräte ist verboten. Jede Form der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation für Tabakerzeugnisse sowie verwandte Erzeugnisse (Paragraph eins, TNRSG, Bundesgesetzblatt Nr. 431 aus 1995,) einschließlich der zum Konsum bestimmten Geräte ist verboten.
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