§ 42a PRTV-G (weggefallen)

PRTV-G - Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
§ 42a PRTV-G seit 31.12.2020 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2021 bis 31.12.9999
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