Finanzprokuraturgesetz (ProkG) Fundstelle

ProkG - Finanzprokuraturgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.03.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 09.08.2008

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmung

§ 1.

Allgemeine Bestimmung

2. Abschnitt

Aufgaben

§ 2.

Wirkungsbereich

§ 3.

Einschreitungsbefugnis für Mandanten

§ 4.

Auftragsverhältnis

§ 5.

Grundsätze bei der Auftragserfüllung

§ 6.

Vollmacht und Substitution

§ 7.

Haftung

§ 8.

Kosten- und Barauslagenersatz

§ 9.

Kollision

3. Abschnitt

Aufbau der Finanzprokuratur

§ 10.

Aufbau der Finanzprokuratur

4. Abschnitt

Besondere Bestimmungen für den Anwaltsdienst

§ 11.

Prokuraturanwalt

§ 12.

Leitender Prokuraturanwalt

§ 13.

Ausbildung

§ 14.

Prokuraturprüfung

§ 15.

Rechtsanwaltsprüfung

5. Abschnitt

Dienst- und besoldungsrechtliche Bestimmungen

§ 16.

Allgemeines

§ 17.

Dienst- und Fachaufsicht

§ 18.

Aus- und Weiterbildung

§ 19.

Konkurrenzklausel

§ 20.

Heim- und Telearbeit

6. Abschnitt

Schluss- und Übergangsbestimmungen

§ 21.

Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften

§ 22.

Personenbezogene Bezeichnungen

§ 23.

Übergangsbestimmungen

§ 24.

Vollzugsklausel

§ 25.

Inkrafttreten

In Kraft seit 09.08.2008 bis 31.12.9999
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