§ 58 PMG Zusammensetzung der Regulierungsbehörde

PMG - Postmarktgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes nach § 25a Abs. 2 Postgesetz 1997 im Amt befindliche Senat für Post-Regulierung bleibt bis zum Ende seiner Funktionsperiode im Amt. Er trägt die Bezeichnung Post-Control-Kommission.

In Kraft seit 05.12.2009 bis 31.12.9999
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