§ 19 PHG

PHG - Produkthaftungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Dieses Bundesgesetz ist auf Schäden durch Produkte, die vor seinem Inkrafttreten in den Verkehr gebracht worden sind, nicht anzuwenden.

In Kraft seit 01.07.1988 bis 31.12.9999
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