§ 6b PassV

PassV - Passverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.

In Kraft seit 02.08.2021 bis 31.12.9999
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