Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.03.2025
Paragraph 6 b,
Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.
In Kraft seit 02.08.2021 bis 31.12.9999
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