Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.03.2025
Paragraph 6,
Soweit die technischen Voraussetzungen dazu vorliegen, sind im Reisepass und am Personalausweis zusätzliche Sekundärlichtbilder einzubringen.
In Kraft seit 01.07.2023 bis 31.12.9999
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