Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Gestaltung der Reisepässe und Passersätze (Passverordnung - PassV)
StF: BGBl. Nr. 861/1995
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 3 Abs. 2 und 25 Abs. 2 Paßgesetz 1992, BGBl. Nr. 839, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 507/1995, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates und - hinsichtlich des § 4 auch im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten - verordnet:
Anmerkung
Der gesetzliche Kurztitel und die Abkürzung wurden mit Wirksamkeit vom 14.6.2006 vergeben (vgl. BGBl. II Nr. 222/2006). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den Dokumenten bereits außer Kraft getretener Bestimmungen der Kurztitel und die Abkürzung angepasst.
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