Personen und Institutionen, die sich mit der Gleichbehandlung gemäß dem I. Teil des Bundesgesetzes über die Gleichbehandlung, BGBl. I 66/2004, in der geltenden Fassung, und der Gleichstellung gemäß dieses Bundesgesetzes besonders zu befassen haben, sind:
1. | die Gleichstellungskommission, | |||||||||
2. | die Gleichstellungsbeauftragten und | |||||||||
3. | die Arbeitsgruppe für Gleichstellungsfragen. |
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