§ 30e ORF-G

ORF-G - ORF-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

Frauen sind zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die zur Übernahme höherwertiger Verwendungen (Funktionen) qualifizieren, entsprechend den Vorgaben des Gleichstellungsplanes vorrangig zuzulassen.

In Kraft seit 01.10.2010 bis 31.12.9999
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