Inkrafttreten und Übergangsbestimmung
(1) Dieses Landesgesetz tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2001 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Oö. Eltern-Karenzurlaubsgesetz, LGBl. Nr. 123/1993, außer Kraft.
(2) Ansprüche, die durch dieses Landesgesetz neu geschaffen werden, haben nur Beamte (Väter, Adoptiv- und Pflegeväter), wenn das Kind nach dem 31. Dezember 2000 geboren wurde.
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