§ 8 Oö. VGAL

Oö. VGAL - V Geschäftsordnung des Amtes der Oö. Landesregierung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

§ 8

Schlußbestimmungen

 

Diese Geschäftsordnung tritt mit dem auf den Tag der Verlautbarung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die in der Amtlichen Linzer Zeitung 1950, Folge 27, Seite 582 verlautbarte Geschäftsordnung außer Kraft.

In Kraft seit 08.06.1983 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 8 Oö. VGAL


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 8 Oö. VGAL selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 8 Oö. VGAL


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 8 Oö. VGAL


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 8 Oö. VGAL eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Oö. VGAL Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 7 Oö. VGAL
V Geschäftsordnung des Amtes der Oö. Landesregierung (Oö. VGAL) Fundstelle