(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1990 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können von dem der Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden, dürfen jedoch frühestens gleichzeitig mit dem Gesetz in Kraft gesetzt werden.
In Kraft seit 01.01.1990 bis 31.12.9999
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