§ 1 Oö. RDG

Oö. RDG - Oö. Rettungs-Dienstmedaillen-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

§ 1

 

Für 25-jährige, 40-jährige und 50-jährige Tätigkeit auf dem Gebiet des Rettungswesens wird die "Oberösterreichische Rettungs-Dienstmedaille" verliehen.

 

(Anm: LGBl. Nr. 123/1994)

In Kraft seit 01.01.1990 bis 31.12.9999
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