Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024
Beim Amt der Oö. Landesregierung kann als beratendes Organ ein Schulbeirat eingerichtet werden. Das Nähere über dessen Anhörung, Aufgaben und Zusammensetzung hat die Landesregierung durch Verordnung zu regeln.
In Kraft seit 01.09.2018 bis 31.12.9999
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