Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetz 2014 (Oö. KJHG 2014) Fundstelle

Oö. KJHG 2014 - Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetz 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024

Landesgesetz über die Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche (Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetz 2014 - Oö. KJHG 2014)

StF: LGBl.Nr. 30/2014 (GP XXVII IA 994/2013 AB 1082/2014 LT 42)

Änderung

LGBl.Nr. 49/2017 (GP XXVIII RV 446/2017 AB 474/2017 LT 18; RL 2013/55/EU vom 20. November 2013, ABl. Nr. L 354 vom 28.12.2013, S 132 [CELEX-Nr. 32013L0055])

§  1

Grundsätze der Kinder- und Jugendhilfe

§  2

Ziele der Kinder- und Jugendhilfe

§  3

Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe

§  4

Begriffsdefinitionen

§  5

Persönlicher Anwendungsbereich

§  6

Trägerschaft; Aufgabenverteilung und Zuständigkeit; Fachaufsicht

§  7

Örtliche Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörden

§  8

Örtliche Zuständigkeit und Kostentragung bei Maßnahmen wegen Gefahr im Verzug

§  9

Private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen

§ 10

Fachliche Ausrichtung

§ 11

Personal

§ 12

Bedarfs- und Entwicklungsplanung, Forschung und Öffentlichkeitsarbeit

§ 13

Verschwiegenheitspflicht

§ 14

Auskunftsrechte

§ 15

Datenverwendung

§ 16

Dokumentation

§ 17

Statistik

§ 18

Oö. Kinder- und Jugendanwaltschaft

2. HAUPTSTÜCK
LEISTUNGEN DER KINDER- UND JUGENDHILFE

1. ABSCHNITT
SOZIALE DIENSTE

§ 19

Allgemeines

§ 20

Familiendienste

§ 21

Dienste für Kinder und Jugendliche

§ 22

Aus- und Fortbildung für Pflegepersonen und Adoptivwerberinnen und -werber

§ 23

Entgelt und Kostentragung

2. ABSCHNITT
SOZIALPÄDAGOGISCHE EINRICHTUNGEN

§ 24

Zuständigkeit zur Vorsorge; Errichtungs- und Betriebsbewilligung

§ 25

Aufsicht; Mitwirkungs- und Duldungspflichten

3. ABSCHNITT
PFLEGEVERHÄLTNISSE

1. Unterabschnitt
Allgemeines

§ 26

Pflegekinder und Pflegepersonen

§ 27

Arten von Pflegeverhältnissen; Zuständigkeit; Mitwirkungs- und Duldungspflichten

2. Unterabschnitt
Pflegeverhältnisse im Rahmen der vollen Erziehung

§ 28

Vermittlung von Pflegeplätzen; Eignungsbeurteilung

§ 29

Aufsicht

§ 30

Pflegekindergeld und Bekleidungsbeihilfe

3. Unterabschnitt
Private Pflegeverhältnisse

§ 31

Pflegebewilligung

§ 32

Verfahren

§ 33

Änderung des Hauptwohnsitzes der Pflegepersonen

§ 34

Pflegeaufsicht und Widerruf der Pflegebewilligung

§ 35

Betreuungsbeitrag

4. ABSCHNITT
MITWIRKUNG AN DER ADOPTION

§ 36

Vermittlung von Adoptivkindern; Grundsätze

§ 37

Mitwirkung an der Adoption im Inland

§ 38

Mitwirkung an der grenzüberschreitenden Adoption

§ 39

Eignungsbeurteilung und fachliche Vorbereitung

5. ABSCHNITT
GEFÄHRDUNGSABKLÄRUNG UND HILFEPLANUNG

§ 40

Gefährdungsabklärung

§ 41

Hilfeplanung

§ 42

Beteiligung

6. ABSCHNITT
ERZIEHUNGSHILFEN

1. Unterabschnitt
Allgemeines

§ 43

Begriff; Arten von Erziehungshilfen

§ 44

Unterstützung der Erziehung

§ 45

Volle Erziehung

§ 46

Erziehungshilfen auf Grund einer Vereinbarung

§ 47

Erziehungshilfen auf Grund einer gerichtlichen Verfügung

§ 48

Hilfen für junge Erwachsene

2. Unterabschnitt
Durchführung, Änderung und Enden von Erziehungshilfen

§ 49

Durchführung und Aufsicht; Allgemeines

§ 50

Durchführung der vollen Erziehung

§ 51

Änderung und Enden von Erziehungshilfen

3. Unterabschnitt
Kostentragung

§ 52

Kosten der Unterstützung der Erziehung

§ 53

Kosten der vollen Erziehung

§ 54

Kostenersatz

§ 55

Übergang von Rechtsansprüchen

3. HAUPTSTÜCK
ALLGEMEINE VERFAHRENS-, SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

§ 56

Strafbestimmungen

§ 57

Abgabenbefreiung

§ 58

Eigener Wirkungsbereich

§ 59

Schluss- und Übergangsbestimmungen

 

In Kraft seit 01.05.2014 bis 31.12.9999
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