(1) Die in dieser Verordnung geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.
(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
In Kraft seit 14.09.2001 bis 31.12.9999
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