Reihung der Dienstposten
(1) Für die Besetzung der einzelnen Dienstposten gilt hinsichtlich der Wertigkeit der Agenden die Reihung:
1. | Amtsleitung; | |||||||||
2. | Rechnungswesen (Finanz- und Vermögensverwaltung); | |||||||||
3. | Bauwesen; | |||||||||
4. | Allgemeine Verwaltung (Personenstandswesen, Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, Meldewesen, ...). |
(2) Bei Vorliegen besonderer Umstände können unter Bedachtnahme auf die Struktur der Gemeinde Änderungen in der Reihenfolge der Bewertung der einzelnen Arbeitsplätze vorgenommen werden. Im Besonderen trifft dies auf Zentralgemeinden und Bezirksstädte zu.
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