§ 5 Oö. G-DAV 2005

Oö. G-DAV 2005 - Oö. Gemeinde-Dienstausbildungsverordnung 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024

§ 5

Modul 1 - Einführung

 

(1) Modul 1 besteht aus einer Einführungsveranstaltung.

 

(2) Inhalte des Moduls 1 sind Grundinformationen über:

1.

den Dienstgeber (insbesondere Gemeindeorganisation)

2.

das Dienstrecht einschließlich Gleichbehandlung

3.

den Gemeindehaushalt mit Schwerpunkt Kostenbewusstsein

4.

die Personalvertretung

5.

Kundenorientierung

 

(3) Modul 1 ist innerhalb der ersten sechs Monate ab Beginn des Dienstverhältnisses zu absolvieren.

 

(4) Die Gemeinde hat die Einführungsveranstaltung in regelmäßigen Zeitabständen so anzubieten, dass die im Abs. 3 angeführte Frist eingehalten werden kann.

In Kraft seit 01.08.2005 bis 31.12.9999
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