Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024
Diese Verordnung gilt für Bedienstete, die in den Anwendungsbereich des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002 (Oö. GDG 2002) fallen. (Anm: LGBl.Nr. 88/2021)
In Kraft seit 01.09.2021 bis 31.12.9999
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