Oö. Bediensteten-Zuweisungsgesetz 2015 (Oö. B-ZG 2015) Fundstelle

Oö. B-ZG 2015 - Oö. Bediensteten-Zuweisungsgesetz 2015

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024

Landesgesetz über die Zuweisung von Landesbediensteten und Bediensteten der Stadt Linz zur Kepler Universitätsklinikum GmbH (Oö. Bediensteten-Zuweisungsgesetz 2015 - Oö. B-ZG 2015)

StF: LGBl.Nr. 54/2015 (GP XXVII RV AB 1443/2015 LT 532)

Änderung

LGBl.Nr. 97/2015 (GP XXVII IA 1574/2015 LT 55)

Präambel/Promulgationsklausel

INHALTSVERZEICHNIS

 

§  1

Geltungsbereich

§  2

Begriffsbestimmungen

§  3

Zuweisung

§  4

Ansprüche und Pflichten der zugewiesenen Bediensteten

§  5

Diensthoheit, Dienstbehörde, Vertretung des Dienstgebers

§  6

Neuaufnahme von Bediensteten

§  7

Besetzung leitender Funktionen

§  8

Versetzungsmöglichkeiten

§  9

Vertragliche Vereinbarung, Kostentragung

§ 10

Dienstnehmervertretung

§ 11

Eigener Wirkungsbereich der Stadt Linz

§ 12

Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen

 

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Oö. Bediensteten-Zuweisungsgesetz 2015 (Oö. B-ZG 2015) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Oö. Bediensteten-Zuweisungsgesetz 2015 (Oö. B-ZG 2015) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Oö. Bediensteten-Zuweisungsgesetz 2015 (Oö. B-ZG 2015) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Oö. Bediensteten-Zuweisungsgesetz 2015 (Oö. B-ZG 2015) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Oö. Bediensteten-Zuweisungsgesetz 2015 (Oö. B-ZG 2015) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Oö. B-ZG 2015 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 12 Oö. B-ZG 2015