2. Abschnitt
Abschlussprüfung an den landwirtschaftlichen Fachschulen,
Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft
Klausurprüfung
Die Klausurprüfung umfasst:
1. | eine dreistündige schriftliche Klausurarbeit im Prüfungsgebiet "Deutsch", | |||||||||
2. | eine dreistündige schriftliche Klausurarbeit im Prüfungsgebiet "Betriebswirtschaft und Rechnungswesen" und | |||||||||
3. | eine achtstündige praktische Klausurarbeit (einschließlich der Vorbereitungszeit) im Ausbildungsschwerpunkt. Das Prüfungsgebiet der praktischen Klausurarbeit umfasst die praktischen Pflichtgegenstände aus dem jeweiligen Ausbildungsschwerpunkt. |
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