2. Teil
Besondere Bestimmungen
1. Abschnitt
Abschlussprüfung an den landwirtschaftlichen Fachschulen,
Fachrichtung Landwirtschaft
Klausurprüfung
Die Klausurprüfung umfasst:
1. | eine dreistündige schriftliche Klausurarbeit im Prüfungsgebiet "Deutsch" und | |||||||||
2. | eine dreistündige schriftliche Klausurarbeit im Prüfungsgebiet "Unternehmensführung". |
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