eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet "Englisch",
2.
eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet "Ausbildungsschwerpunkt" und
3.
die Präsentation der Abschlussarbeit aus dem Ausbildungsschwerpunkt.
In Kraft seit 01.02.2008 bis 31.12.9999
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