Art. 2 Oö. ADG

Oö. ADG - Oö. Antidiskriminierungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(Anm: Übergangsrecht zur Nov. LGBl.Nr. 78/2018)

Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft und ist anzuwenden auf

1.

Websites, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht wurden, ab dem 23. September 2019,

2.

Websites, die zu diesem Zeitpunkt bereits veröffentlicht wurden, ab dem 23. September 2020,

3.

mobile Anwendungen ab dem 23. Juni 2021.

In Kraft seit 01.11.2018 bis 31.12.9999
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§ 21 Oö. ADG
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