(Anm: Übergangsrecht zur Nov. LGBl.Nr. 78/2018) |
Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft und ist anzuwenden auf
1. | Websites, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht wurden, ab dem 23. September 2019, | |||||||||
2. | Websites, die zu diesem Zeitpunkt bereits veröffentlicht wurden, ab dem 23. September 2020, | |||||||||
3. | mobile Anwendungen ab dem 23. Juni 2021. |
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